Wie bei den Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch bei jeder privat abzurechnenden kieferorthopädischen Behandlung ein Heil- und Kostenplan erstellt und mit dem Patienten bzw. dessen Eltern ausführlich besprochen.
In der Regel wird ein 75 - 100 prozentiger Anteil der Behandlungskosten von den Privatversicherungen erstattet.
Beihilfepatienten sind meist über eine Zusatzversicherung zu 100 Prozent versichert. Allerdings werden von verschiedenen Beihilfestellen gelegentlich nicht alle kieferorthopädischen Leistungen erstattet. Wir bitten hierbei um Rücksprache.
Kassenpatienten deren Befunde außerhalb der bezuschussten kieferorthopädischen Indikationsgruppen liegen, sind in der Regel für eine kieferorthopädische Privatbehandlung nicht versichert und müssen die Kosten einer Privatbehandlung ganz tragen. Wir stellen Ihnen hierbei auf Wunsch jedoch Ratenzahlungsmodelle zur Verfügung, um die finanzielle Belastung gleichmäßig zu verteilen. Daneben können die Behandlungskosten bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die Abrechnung der kieferorthopädischen Leistungen setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:
Über vier, acht oder zwölf Abschlagszahlungen, die je nach Behandlungsdauer auf ein, zwei oder drei Jahre gleichmäßig verteilt werden, wird die Planung und Kontrolle des Behandlungsverlaufes pauschal abgerechnet. Daneben werden die einzelnen Behandlungs- und Laborleistungen spezifiziert in einer Einzelaufstellung dargetellt und berechnet.