Behandlung im bleibenden Gebiss (ab 12. Lebensjahr)

Ein Behandlungsbeginn im bleibenden Gebiss, d.h. wenn alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, ist am günstigsten, wenn die Kieferbasen richtig im Schädel stehen und nur dentale Korrekturen, d.h. nur orthodontische Bewegungen der Zähne im Kieferknochen, beabsichtigt sind.

Bei Engstandsituationen im Unterkiefer sollte jedoch unbedingt eine Patientenvorstellung vor dem Verlust des letzten Milchmolaren erfolgen, um den sog. Leewayspace zu erhalten. Dieser - durch die im Verhältnis zu den nachfolgenden zweiten Prämolaren sehr großen zweiten Milchmolaren - gewonnene Platz, kann dann als Ausgleich für Engstände der Frontzähne genutzt werden. 

Selbstverständlich sind zu diesem Zeitpunkt auch alle anderen schon in den früher genannten Phasen dargestellten Fehlstellungen behandelbar, wenn auch hierbei ein früherer Behandlungsbeginn günstiger gewesen wäre. In diesen Fällen ist allerdings oft – je nach verbliebenem Wachstum – nur ein dentaler Ausgleich oder eine kieferchirurgische Einstellung bei großen skelettalen Abweichungen möglich.

Hier sollte erwähnt werden, dass bei Mädchen bis zum 14. Lebensjahr, bei Jungen bis zum 16. Lebensjahr mit Kieferwachstum gerechnet werden kann.