Frühbehandlung (5 – 8 Jahre)

Frühbehandlungen werden nur bei wenigen Ausnahmfällen in unserer Praxis durchgeführt. Indikationen hierfür sind:

Progener oder/und lateraler Zwangsbiss:

Ein Zwangsbiss ist ein Verschieben des Bisses beim Schließen des Unterkiefers nach vorn oder zur Seite durch Vorkontakte. Eine Frühbehandlung ist hier sehr wichtig, um eine falsche Wachstumsbeeinflußung zu verhindern.

Transversale oder/und sagittale Unterentwicklung der Oberkieferbasis:

Hier liegt eine Unterentwicklung des Oberkiefers in der Breite oder/und Länge sowie meist eine dorsale, d.h. rückwärtige Einlagerung in der Schädelbasis vor. Studien haben gezeigt, dass die Vorverlagerung des Oberkiefers in diesem Alter am effektivsten ist.

Umgekehrter Schneidezahnüberbiss einzelner bleibender Schneidezähne:

Beim Durchbruch beißen ein oder mehrere obere Schneidezähne hinter die entsprechenden Schneidezähne im Unterkiefer. Die Überstellung des umgekehrten Schneidezahnüberbisses geht meistens sehr schnell und schützt die Zähne vor Fehlbelastungen. Weiterhin wird ein Zwangsbiss, der hier meistens einhergeht, vermieden.

Unterminierende Resorption:

Gelegentlich werden beim Durchbruch vor allem der oberen Sechsjahrmolaren die davorliegenden Milchzähne anresorbiert. Dadurch gehen diese meistens und damit auch der Platz für die darunterliegenden zweiten Prämolaren verloren. Mit sehr einfachen kieferorthopädischen Mitteln kann eine Lösung dieses Problemes in der Regel zu diesem Zeitpunkt erreicht werden.

Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten und ähnliche schwere Kiefermissbildungen:

Diese schweren Kiefermissbildungen erfordern immer eine kieferorthopädische Überwachung von frühester Kindheit bis zum Ende des Wachstums.