Mit Beginn des Jahres 2002 sind für die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten neue Richtlinien eingeführt worden. Mit Hilfe von kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) muss abgegrenzt werden, ob die Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden darf oder ob die Behandlung vom Patienten selbst bezahlt werden muss (Privatbehandlung).
Dadurch sind viele medizinisch notwendige und behandlungsbedürftige Fehlstellungen der Zähne oder Kiefer aus Gründen der Kostenersparnis keine Kassenleistung mehr.
Einige solcher Fälle sollen hier beispielhaft dargestellt werden:
Offener Biss: Erst bei 2mm Schneidekantenabstand Kassenleistung
Rückbiss: Behandlung erst bei mehr als 6mm Schneidezahnstufe Kassenleistung unabhangig von der Qualitat der Seitenzahnverzahnung